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   BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67   

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BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67 (https://dejure.org/1969,1553)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1969 - VI C 118.67 (https://dejure.org/1969,1553)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1969 - VI C 118.67 (https://dejure.org/1969,1553)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67
    Bereits in BVerwGE 1, 251 (252) [BVerwG 03.12.1954 - II C 201/53] war das Bundesverwaltungsgericht davon ausgegangen, daß Art. 131 GG und ihm folgend das Gesetz zu Art. 131 GG nur solche Personen betreffen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen und aus Gründen des Reichszusammenbruchs im Mai 1945 ausgeschieden sind oder am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und wiederum aus Gründen des Reichszusammenbruchs im Mai 1945 keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhielten.
  • BVerwG, 30.01.1963 - VI C 184.60

    Berechnung des Versorgungsanspruchs eines Oberdirektor-Stellvertreters der

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67
    Nach dem insoweit grundlegenden Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963, 157) müssen zum Vergleich gegebenenfalls sogar Angestellte des deutschen öffentlichen Dienstes herangezogen werde (so auch Urteile des II. Senats vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 -).
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 200.60

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch unterschiedliche Behandlung der Direktoren

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67
    Nach dem insoweit grundlegenden Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963, 157) müssen zum Vergleich gegebenenfalls sogar Angestellte des deutschen öffentlichen Dienstes herangezogen werde (so auch Urteile des II. Senats vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 -).
  • BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Unterbringungsscheins von aus

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67
    Nach dem insoweit grundlegenden Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - (DÖD 1963, 157) müssen zum Vergleich gegebenenfalls sogar Angestellte des deutschen öffentlichen Dienstes herangezogen werde (so auch Urteile des II. Senats vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 -).
  • BVerwG, 29.11.1967 - VI C 38.65

    Entlassung eines Beamten in den Ruhestand - Bemessung von Versorgungsbezügen -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67
    Entscheidend kommt es vielmehr, wie im Leitsatz des Urteils vom 30. Januar 1963 hervorgehoben, beim Vergleich auf den (abstrakten) Aufgabenkreis und auf den Rang an; handelt es sich um einen Bediensteten, der - wie hier wohl der Kläger - in eine größere Beamtenhierarchie nach den diesen Einrichtungen wesenseigentümlichen Grundsätzen eingegliedert war, so wird regelmäßig als geeignetes und entscheidendes Vergleichskriterium die im Dienstrang sich ausdrückende Einstufung innerhalb dieser Hierarchie in den Vordergrund treten (Urteil vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 38.65 -).
  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67
    Abgesehen von dem nach den Feststellungen des Berufungsgerichts fehlender Erfordernis einer nachweislich wegen des Bekenntnisses zum Deutschtum erfolgten Zurruhesetzung würde eine Berufung des Klägers auf die genannte Regelung auch an den Gesichtspunkten scheitern müssen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 104.64 - erörtert hat.
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 25.66

    Begriff der "volksdeutschen Vertriebenen" - Ermittlung eines dem ungarischen

    1969 - BVerwG VI C 118.67 -, das ebenfalls einen in dem durch den zweiten Wiener Schiedsspruch an Ungarn gefallenen Gebiet von Siebenbürgen im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesenen Volksdeutschen betraf, gefolgert, daß der Kläger dieses Rechtsstreits bei der Geltendmachung von Rechten aus dem Gesetz zu Art. 131 GG nicht mehr eine Überprüfung dahin verlangen könne, ob sein früheres Dienstverhältnis zum rumänischen Staat womöglich "rechtlich" bis zum 8. Mai 1945 versteckt fortbestanden habe.

    Darauf, daß der Wiener Schiedsspruch vom 30. August 1940, durch den das seit dem Frieden von Trianon im Jahr 1920 rumänische Nordsiebenbürgen wieder an Ungarn fiel, einen völkerrechtlichen Unrechtstatbestand geschaffen habe, kann es im vorliegenden Streitfall ebensowenig ankommen wie in dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - zugrunde lag; denn auch hier geht es lediglich um die Geltendmachung von Rechten gegenüber deutschen Stellen aus dem Gesetz zu Art. 131 GG, für die als Voraussetzung gilt, daß der Anlaß der Regelungsbedürftigkeit des früheren Dienstverhältnisses durch den Reichszusammenbruch bedingt war.

    In einem solchen Fall wie dem vorliegenden, in dem sich also nicht schon durch einen generellen Vergleich der Ämter bzw. Dienstgrade und Dienstränge innerhalb der Ämter- und Rangordnungen des Herkunftslandes und des deutschen öffentlichen Dienstes der vergleichbare Rechtsstand (Amt im statusrechtlichen Sinne) unschwer ermitteln läßt, kommt es für den nach § 32 G 131 erforderlichen Vergleich entscheidend auf die Besoldung an, die der Beamte nach deutschem Recht erhalten hätte, wenn er im deutschen öffentlichen Dienst einen seinem ausländischen Amt nach Aufgabenkreis und Rang gleichen Dienstposten bekleidet hätte (vgl. Urteile vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963, 157], vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 -, vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 170.62 -, vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 104.64 -, vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 38.65 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [DÖD 1969, 71], vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 124.65 - und vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 -).

  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72

    Antrag auf Hinterbliebenenversorgung - Nachweis einer Versorgung nach

    Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -).
  • BVerwG, 12.08.1969 - VI B 29.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Dementsprechend sind dem Kläger einer anderen Streitsache, der aus anderen als zusammenbruchbedingten Gründen aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden war, Rechte aus dem Gesetz zu Art. 131 GG auch für den Fall versagt worden, daß das Ausscheiden aus dem Dienst rechtlich "nichtig" gewesen sei (vgl. BVerwGE 1, 251 [252]; seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. dazu neuestens Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 -).
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